Leistungserklärungen

Für den Warenverkehr in der Europäischen Union sind einheitliche Richtlinien für einen reibungslosen Warenverkehr wichtig. Hierzu wurden Richtlinien  des Europäischen Rates verfasst, die das CE-Zeichen auch für Bauprodukte als Konformitätszeichen fordern. Eine Leistungserklärung ist dabei die Grundlage.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Bauprodukte unter die CE-Kennzeichnung fallen. Hier sind nur die Produkte relevant, die für die Erfüllung wesentlicher Anforderungen an das Bauwerk maßgebend sind. In unserem Fall sind das Produkte mit Brandschutz-Eigenschaften.