1.1 Wir bestellen auf der Grundlage unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen des Auftragnehmers (AN) oder Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir, der Auftraggeber (AG), ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Einem einfachen Eigentumsvorbehalt des Lieferanten bis zur Bezahlung der jeweiligen Lieferung stimmen wir jedoch zu. Mit der erstmaligen Lieferung auf Grundlage dieser Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant die Bedingungen auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse in der jeweils aktuellen Fassung als vereinbart an. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.
1.2. Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn des § 310 Abs. 1 BGB.
1.3. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.