Panikfunktion B

Fluchttüren sind ein wesentlicher Bestandteil von Flucht- und Rettungswegen, die im Notfall den Ausgang aus einem Gebäude oder alternativ den Zugang in einen sicheren Bereich ermöglichen müssen. Fluchttüren stellen sicher, dass Menschen selbst in Paniksituationen die Tür jederzeit, leicht und ohne fremde Hilfsmittel bedienen können, um den Gefahrenbereich unverzüglich verlassen zu können.
Die Planung einer Fluchttür ist sehr komplex. Je nach Anforderung und Nutzung des Elementes müssen eine Vielzahl an Normen und Richtlinien berücksichtigt werden.
Die Türe soll in Notsituationen von jedem zu öffnen sein. Häufig werden an Fluchttürelementen in einer Gebäudeaußenhülle entsprechende Anforderungen en den Einbruchschutz gestellt. Je nach Gegebenheit werden Eigenschaften zur Verwendung im Bereich Rauch- und Brandschutz notwendig.
In repräsentativen Gebäudeteilen kann unter Umständen die Berücksichtigung ästhetischer Ansprüche gefordert sein.
Sowohl Planer als auch Betreiber von Gebäuden wie z.B. Flughäfen, Forschungseinrichtungen oder modernen Bürokomplexen stellt dies vor besondere Herausforderungen. WILKA bietet hier passende Lösungen. Wir entwickeln und produzieren zertifizierte Schließtechnik für Türen in Flucht-, und Rettungswegen. Unsere Schlossserien erfüllen dabei serienübergreifend die Anforderungen des Rauch- und Brand-, sowie des Einbruchschutzes für ein- und zweiflügelige Türprofilsysteme aus Aluminium und Stahl. Unser umfangreiches Produktportfolio wird ergänzt um mechanische, sowie mechatronische Artikellösungen und abgerundet durch zahlreiches artikelübergreifendes Zubehör.
Seit 2008 gelten die beiden Produktnormen EN 179 für Notausgangsverschlüsse und EN 1125 für Fluchttürverschlüsse als europaweit harmonisierte Normen für Notausgangs- und Paniktürverschlüsse. Die Norm gibt Anforderungen und Prüfverfahren vor, um unterschiedlichste Schloss- und Beschlagkombinationen als geprüftes System an Fluchttüren integrieren zu können.
Für Gebäudeteile ohne öffentlichen Publikumsverkehr wie Bürogebäude oder Wohnanlagen
Gilt für Türen, die als Notausgänge in Gebäuden dienen, wo die Nutzung von Fluchtwegen durch Personen mit normaler körperlicher Fähigkeit gewährleistet sein muss.
Notausgangsverschlüsse müssen ohne besondere Vorkenntnisse und mit einer Hand bedient werden können, ohne dass zusätzliche Handlungen erforderlich sind (z. B. Schlüssel, Drehknöpfe).
Die Tür muss sich bei Betätigung des Notausgangsverschlusses leicht öffnen lassen. Eine horizontale oder vertikale Betätigung ist zulässig. Mögliche Beschläge: Drücker oder Stoßplatte
Der Verschluss muss jederzeit ohne Schlüssel oder zusätzliche Werkzeuge zugänglich sein, auch bei Dunkelheit oder unter Stresssituationen.
Der Mechanismus muss so konstruiert sein, dass er keine Gefährdung für die Nutzer darstellt und auch im Falle von Verunreinigungen oder Alterung zuverlässig funktioniert.
Die Tür muss auch im Falle eines Notfalls die schnelle und sichere Evakuierung von Personen ermöglichen.
Notausgangsverschlüsse müssen entsprechend der Norm zertifiziert und gekennzeichnet sein, um die Konformität mit den Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten.
Gilt für Türen in öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Gebäuden, in denen sich die Besucher nicht zwangsläufig auskennen, wie z. B. Kinos, Versammlungsstätten, Einkaufszentren, in denen eine Paniksituation mit hohem Andrang auftreten kann.
Der Paniktürverschluss muss ohne besondere Vorkenntnisse und mit einer Hand bedient werden können.
Der Paniktürverschluss muss es ermöglichen, die Tür im Notfall schnell und ohne besondere körperliche Anstrengung zu öffnen, auch bei hoher Belegung und Andrang.
Der Verschluss funktioniert in der Regel durch eine horizontale Griffstange oder Druckstange, kombiniert mit einem Fluchttürschloss / Panikschloss.
Der Mechanismus muss sicherstellen, dass die Tür auch bei starkem Andrang oder im Stressfall schnell öffnet, ohne blockiert oder verklemmt zu werden.
Der Türverschluss darf bei der Betätigung nicht durch Hindernisse blockiert oder behindert werden, um eine schnelle Evakuierung zu gewährleisten.
Der Mechanismus muss auch unter extremen Bedingungen wie Dunkelheit, Feuchtigkeit oder Verunreinigungen zuverlässig funktionieren.
Der Verschluss darf keine speziellen Schlüssel oder Werkzeuge erfordern. Die Tür muss jederzeit zugänglich und ohne Einschränkungen zu öffnen sein.
Paniktürverschlüsse müssen deutlich gekennzeichnet und in Übereinstimmung mit der Norm geprüft und zertifiziert werden, um die sichere Nutzung zu gewährleisten.